Die Führerscheinklassen im Überblick

 

Klasse L

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen: keine

Klasse BF17/B

Kraftfahrzeugeausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)
Eingeschlossene Klassen: AM und L

Klasse BE

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Eingeschlossene Klassen: keine

Wichtig zu wissen

Hier der Link zur Website des Lahn-Dill-Kreises, mit dem Ihr den Führerscheinantrag ganz einfach und, bequem am PC ausfüllen und ausdrucken könnt !

Bringt bitte den ausgefüllten Antrag mit zu uns in die Fahrschule und wir leiten für Euch den Antrag weiter.

Der Bewerber einer Fahrerlaubnis muss folgende Vorraussetzungen erfüllen, um den Antrag auf der jeweiligen Gemeinde oder Stadt zu stellen:

1. Einen Sehtest bei einem Augenarzt, Optiker oder bei einem TÜV Service Center.
2. Biometrisches Passbild (Fotograf).
3. Teilnahme an einer Schulung in „Erster Hilfe“.
4. Gültiges Personaldokument (z. B. Personalausweis/Reisepass mit aktueller Meldebestätigung)

Also starten wir gemeinsam „durch“.

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Theorieunterricht

Jeden Dienstag 18.30 bis ca. 20.00 Uhr in unserem Schulungsraum „Amselweg 21“

Praxisunterricht

Wir erstellen einen auf Dich zugeschnittenen Zeitplan.

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Prüfung

Wir unterstützen Dich umfangreich bei der Vorbereitung zu den Prüfungen.

Wir geben Dir die Zeit.

Jeder ist etwas anders beim Erlernen der Fahrpraxis. Du und wir bestimmen individuell den entsprechenden Fortschritt.

DIREKT KONTAKT

FAHRSCHULE ENNERS
Inh. Eike Jan-David Enners
Telefon: 02775 - 8728
Mobil: 0160 - 7731955
E-Mail: fahrschule.enners@mail.de

Amselweg 21
35759 Driedorf-Roth